3a-Maximalbeitrag
Der Maximalbeitrag für die Säule 3a ist der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag, den eine Person pro Jahr in die Säule 3a einzahlen kann, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Maximalbeiträge für die Säule 3a werden jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt.
Es wird unterschieden zwischen Erwerbstätigen mit Anschluss an eine Pensionskasse (kleine Säule 3a) und Erwerbstätigen ohne Anschluss an eine Pensionskasse (grosse Säule 3a).
Erwerbstätige mit einer Pensionskasse dürfen im Jahr 2025 maximal CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen im Jahr 2025 maximal CHF 36’288.- jedoch nicht mehr als 20% des Jahreseinkommens nach Abzug der Sozialleistungen (AHV-. IV-, EO- und ALV-Beiträge) einzahlen.
Die Maximalbeträge werden vom oberen Grenzbetrag (2025: CHF 90’720) abgeleitet. Eine erwerbstätige Person mit einer Pensionskasse darf jährlich 8% des oberen Grenzbetrages und eine erwerbstätige Person ohne Pensionskasse maximal 40% des oberen Grenzbetrages einzahlen.