Freizügigkeitskonto
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Im Kontext der schweizerischen Altersvorsorge meint der Begriff “Freizügigkeit” das Recht von Personen, ihre Pensionskassengelder aus der sog. “zweiten Säule” (berufliche Vorsorge) bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder beim Austritt aus dem Erwerbsleben mitzunehmen, um sie bei einer anderen Pensionskasse oder einer Freizügigkeitssiftung (s. u.) anzulegen.
Generelles
Was bedeutet Freizügigkeit?
Im allgemeinen Sinne bedeutet “Freizügigkeit” so viel wie “Niederlassungsfreiheit” oder “Bewegungsfreiheit”. So existiert beispielsweise ein Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, das den Bürgern dieser Staatsgebiete Räume gestattet, sich frei im Gesamtraum niederzulassen, zu arbeiten und zu studieren.
Im Kontext der schweizerischen Altersvorsorge meint der Begriff “Freizügigkeit” das Recht von Personen, ihre Pensionskassengelder aus der sog. “zweiten Säule” (berufliche Vorsorge) bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder beim Austritt aus dem Erwerbsleben mitzunehmen, um sie bei einer anderen Pensionskasse oder einer Freizügigkeitssiftung (s. u.) anzulegen. Wie genau sich die Freizügigkeit gestaltet, ist im Freizügigkeitsgesetz (FZG) geregelt.
Was bedeutet Freizügigkeitsleistung?
Als “Freizügigkeitsleistung” einer Person wird die Summe aller Pensionskassengelder bezeichnet, die durch die berufliche Vorsorge (zweite Säule) angespart wurden. Bei dem Austritt aus einer Pensionskasse wird die Freizügigkeitsleistung entweder direkt an die neue Pensionskasse oder an eine Freizügigkeitsstiftung (s. u.) überwiesen. Nach der Pensionierung werden diese Gelder in Form einer monatlichen Rente oder einmalig als Kapital ausbezahlt.
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto ist eine spezielle Art von Konto, das nur dazu dient, die Freizügigkeitsleistungen einer Person aufzunehmen, wenn diese aus einer Pensionskasse ausscheidet, aber noch nicht in eine neue Pensionskasse eingetreten ist. Freizügigkeitskonten werden sowohl von Banken wie auch von Versicherungen und Freizügigkeitsstiftungen angeboten.
Nicht alle Freizügigkeitskonten sind Konten im klassischen Sinne, die einen bestimmten, sich im Zeitverlauf ändernden Zinssatz für das angelegte Geld bieten. Es existieren auch Freizügigkeitskonten, die einem Wertschriftendepot ähneln und deshalb mitunter auch als “Freizügigkeitsdepot” bezeichnet werden: Auf diesen Konten werden die Freizügigkeitsleistungen nicht als Barvermögen zu einem bestimmten Zinssatz verbucht. Stattdessen werden Anteile von Aktien-, Anleihe-, Edelmetall- oder Immobilienfonds gekauft, deren Wert mit der Zeit steigen oder sinken kann.
relevate ist sowohl Freizügigkeitskonto als auch -depot: Sie können Ihre Freizügigkeitsleistung bei uns sowohl zu einem festen Zins als Bareinlage ansparen (Strategie relevate cash) wie auch mit verschiedenen Strategien investieren.
Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?
Eine Freizügigkeitsstiftung ist eine Institution, die die Pensionskassengelder von Personen aufnimmt, wenn diese ihre Arbeitsstelle wechseln und vorübergehend nicht bei einer neuen Pensionskasse versichert sind. Dieser Fall kann beispielsweise dann eintreten, wenn jemand eine Zeitlang arbeitssuchend ist oder wenn eine zeitliche Lücke zwischen Anstellungsende und Anstellungsbeginn besteht.
Die wichtigste Freizügigkeitsstiftung ist die im Auftrag des Bundes agierende, nicht profitorientierte Stiftung Auffangeinrichtung BVG, bei der 1.4 Millionen Menschen Freizügigkeitskonten haben.
Wichtig ist hier zu beachten, dass die Stiftung Auffangeinrichtung BVG anders als relevate nicht die Möglichkeit bietet, Freizügigkeitsleistungen in Wertpapiere anzulegen. Und auch in Sachen Zinsen für das Freizügigkeitssparkonto sind Versicherte bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG meist nicht an der besten Adresse, da die von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gebotenen Zinsen unter dem allgemeinen Marktniveau liegen.
Wer das 18. Altersjahr erreicht hat und nicht älter als 64 Jahre (Frauen) respektive 65 Jahre (Männer) ist, kann sich bei relevate registrieren. Die Voraussetung für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist, dass sie Ihre aktuelle Pensionskasse verlassen, ohne unmittelbar in eine neue Kassen einzutreten.
Kontoeröffnung & Einzahlung
Wer kann ein Freizügigkeitskonto eröffnen?
Wer das 18. Altersjahr erreicht hat und nicht älter als 64 Jahre (Frauen) respektive 65 Jahre (Männer) ist, kann sich bei relevate registrieren. Die Voraussetung für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist, dass sie Ihre aktuelle Pensionskasse verlassen, ohne unmittelbar in eine neue Kassen einzutreten. Gründe dafür können sein:
- Stellenwechsel mit zeitlicher Lücke dazwischen
- Sabbatical oder berufliche Auszeit
- Arbeitslosigkeit
- Beginn von selbstständiger Arbeit
- Babypause
- Auswanderung
- Scheidung
Wo kann ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?
Bei relevate können Sie in wenigen Schritten ein Freizügigkeitskonto eröffnen, das zugleich auch ein Freizügigkeitsdepot darstellt: Halten Sie Ihre Freizügigkeitsleistung in Cash zum einem Zinssatz von 0.7 % oder investieren Sie Ihr Guthaben mit einer von sechs Strategien in Indexfonds oder den Geldmarkt, um Ihre Rendite-Aussichten zu verbessern.
Wie kann ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?
Als Neukunde können Sie bei relevate in wenigen Schritten ein Freizügigkeitsdepot eröffnen:
- Registrieren und Produkt auswählen
- Risikoprofil und Strategie definieren
- Transfer vornehmen
Einen Mindestbetrag für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei relevate gibt es nicht.
Besteht eine Mindestlaufzeit für Freizügigkeitskonten bei relevate?
Nein, bei relevate gibt es keine Mindestlaufzeit für Freizügigkeitskonten.
Wie kann ich meine Freizügigkeitsleistung zu relevate transferieren?
Beim Abschluss der Eröffnung stellen wir Ihnen sämtliche Dokumente für den Transfer Ihrer Freizügigkeitsleistung zur Verfügung.
Werden bei einer Einzahlung oder einem Transfer Gebühren belastet?
Wir belasten weder bei einer Einzahlung noch bei einem Transfer in die aktive Pensionskasse Gebühren. In einigen Sonderfällen wie einem Transfer wegen Auswanderung fallen Gebühren an.
Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Die Freizügigkeitsleistung darf bei einem Austritt von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung höchstens an zwei Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden. Gesetzlich gibt es keine Beschränkung für die Anzahl an Freizügigkeitskonten. Je nach Kanton kann die Steuerbehörde beim Kapitalbezug eine Beschränkung vorgeben.
Wie eröffne ich ein weiteres Freizügigkeitskonto bei relevate?
Wenn Sie als bestehender Kunde ein Freizügigkeitskonto eröffnen möchten, dann können Sie dies einfach und schnell über die Option "Produkt hinzufügen" erledigen.
Handelt es sich um das gleiche Produkt, das Sie schon haben, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr bestehendes Risikoprofil und die bestehende Anlagestrategie auch für das neue Portfolio zu übernehmen.
Kann ich nur einen Teil meiner Freizügigkeitsleistung investieren?
Ja, Ihr Freizügigkeitskapital kann auch nur teilweise in die gewählte Anlagestrategie investiert werden. Der Rest verbleibt in diesem Fall als Bareinlage auf dem Konto (Strategie relevate cash).
Kann ich selbst entscheiden, wann meine Freizügigkeitsgelder nach der Einzahlung investiert werden?
Ja, die Gelder können zunächst als Bareinlage auf dem relevate Konto verbleiben (Strategie relevate cash). Zu einem Zeitpunkt, den die Kontoinhaber selbst festlegen, können sie dann investiert werden. Der Handel selbst erfolgt stets wöchentlich am zweiten Bankarbeitstag.
Zu welchem Zeitpunkt wird das Freizügigkeitskapital investiert?
Grundsätzlich kann der Kontoinhaber selbst entscheiden, wann er seine als Bareinlage auf dem Freizügigkeitskonto liegenden Gelder (Strategie relevate cash) mit einer der anderen relevate Strategien anlegt. Der Handel selbst wird jeweils einmal pro Woche am zweiten Bankarbeitstag ausgeführt.
Darf ich einen Einkauf in das Freizügigkeitsdepot tätigen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Einkäufe dürfen nur bei einer Pensionskasse getätigt werden. Einzahlungen auf Ihr Freizügigkeitsdepot dürfen nur von Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen erfolgen.
Was ist das "Splitting"?
Wenn Sie aus der Pensionskasse austreten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitskapital zu splitten und an zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen zu überweisen. relevate verfügt über zwei Stiftungen und bietet ein Splitting ab einer Freizügigkeitsleistung von 300'000 Franken aus einer Hand an. Für die Ausführung des Splittings ist die Pensionskasse zuständig, sie erhält dazu von uns die Transferinstruktionen.
Welche Vorteile habe ich durch ein Splitting?
Durch das Splitting haben Sie zwei Freizügigkeitsgefässe. Sie können einerseits pro Portfolio eine unterschiedliche Anlagestrategie wählen und andererseits haben Sie die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsvermögen gestaffelt zu beziehen. Dadurch gewinnen Sie Flexibilität und profitieren allenfalls bei der Auszahlung von einer tieferen Steuerprogression.
Das Vorsorgeguthaben kann in folgenden Fällen bezogen werden: Definitives Verlassen der Schweiz, Wohneigentumsförderung, Erreichen des ordentlichen AHV-Alters, Übertrag an die Pensionskasse, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Invalidität sowie Todesfall.
Kontoauflösung & Auszahlung
Wann kann ich meine Freizügigkeitsleistung zu einer Pensionskasse transferieren?
Sobald Ihre berufliche Pause endet und Sie wieder über einen Arbeitgeber an eine Pensionskasse angeschlossen sind, muss Ihr Freizügigkeitskonto aufgelöst und das Guthaben an die neue Kasse transferiert werden.
Wie kann ich meine Freizügigkeitsleistung zu einer Pensionskasse transferieren?
Um die Freizügigkeitsleistung zu einer neuen Pensionskasse zu transferieren, klicken Sie im Portfolio auf "Bearbeiten" und dann auf "Depot saldieren". Wählen Sie als Grund "Transfer zu einer neuen Pensionskasse" aus. Sie erhalten nun von uns das Kündigungsdokument, welches Sie komplett ausgefüllt und unterzeichnet per Post an uns retournieren.
Wann kann das Geld vom Freizügigkeitskonto bezogen werden?
Das Vorsorgeguthaben kann in folgenden Fällen bezogen werden:
- Definitives Verlassen der Schweiz (möglicherweise mit Einschränkungen betreffend obligatorischer Gelder beim Wegzug in die EU/EFTA)
- Wohneigentumsförderung (WEF)
- Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (bis 5 Jahre davor auch möglich)
- Übertrag an die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei Invalidität sowie Todesfall
Kann ich auch nur einen Teil meiner Freizügigkeitsleistung beziehen?
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung besteht die Möglichkeit eines Teilvorbezugs. Ansonsten sind Teilbezüge grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme ist, wenn Sie sich in ein EU-/EFTA-Land abmelden und der obligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung noch nicht bezogen werden darf. In diesem Fall darf der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung bezogen werden.
Kann ich meine Freizügigkeits-Wertschriften bei Auszahlung ins private Vermögen übertragen?
Die Freizügigkeits-Wertschriften aus den relevate Anlagestrategien sind speziell für die Vorsorge entwickelt und können deshalb nicht in das private Vermögen übertragen werden.
Was ist ein WEF-Vorbezug der Freizügigkeitsleistung?
Dabei handelt es sich um einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF): Das ist ein ganzer oder teilweiser Bezug der Freizügigkeitsleistung zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum. Es besteht auch die Möglichkeit, die Freizügigkeitsleistung für diesen Zweck zu verpfänden.
Wie häufig kann ich einen WEF-Vorbezug der Freizügigkeitsleistung tätigen?
Ein WEF-Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich.
Muss ich meine Freizügigkeitsleistung beziehen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Nein. Sie können das Freizügigkeitskonto auch bis spätestens zu Ihrem 70. Lebensjahr (bei Frauen ist das 69. Lebensjahr massgebend) stehen lassen. Das Freizügigkeitsvermögen unterliegt in der Schweiz während dieser Zeit weder der Einkommens-, Vermögens- noch der Verrechnungssteuer.
Was passiert mit dem Freizügigkeitskonto im Todesfall?
Im Todesfall des Vorsorgenehmers kommen seine Freizügigkeitsgelder den gesetzlichen Begünstigten zugute. Wer das ist, regelt die Freizügigkeitsverordnung (FZV). Durch eine individuelle Begünstigungsordnung kann der Kontoinhaber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch selbst Einfluss auf die Reihenfolge nehmen.
Was geschieht mit dem Freizügigkeitsguthaben bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung entscheidet das Gericht über die Aufteilung des Freizügigkeitsguthabens. Anhand der Instruktionen des rechtskräftigen Scheidungsurteils werden wir eine (Teil-)Überweisung vornehmen.
Wie wird das Freizügigkeitskonto versteuert?
Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto unterliegt nicht der Einkommens- oder Vermögenssteuer. Werden Freizügigkeitsleistungen ausgezahlt, werden sie grundsätzlich so besteuert wie Pensionskassengelder.
Wie kann ich mein Freizügigkeitskonto auflösen?
Bei relevate läuft die Kontoauflösung wie folgt ab:
- Wählen Sie in der Portfolioübersicht den Button “Bearbeiten” aus.
- Wählen Sie nun die Option “Portfolio saldieren” aus.
- Geben Sie den Saldierungsgrund an.
- Laden Sie die Dokumentvorlage herunter.
- Füllen Sie diese aus und unterschreiben Sie diese.
- Senden Sie uns die Vorlage auf dem Postweg zu.
- Wir bearbeiten Ihre Anfrage und zahlen Ihnen Ihre Freizügigkeitsleistung aus.