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Grosse Säule 3a
Als grosse Säule 3a wird die Säule 3a von Erwerbstätigen ohne Anschluss an eine Pensionskasse bezeichnet.
In die grosse Säule 3a dürfen im Jahr 2025 maximal CHF 36’288, jedoch nicht mehr als 20% des Jahreseinkommens nach Abzug der Sozialleistungen (AHV-. IV-, EO- und ALV-Beiträge), einbezahlt werden.