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Freizügigkeitseinrichtung
Freizügigkeitseinrichtungen sind ein zentraler Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems. Bei Ausscheiden aus einer Pensionskasse, ohne dass ein Bezugsgrund vorliegt, dienen sie dazu, dass die Vorsorgegelder im Vorsorgekreislauf der 2. Säule „parkiert“ werden können. Dies z.B. bei beruflichen Veränderungen oder einem Wegzug ins Ausland. Freizügigkeitseinrichtungen gewährleisten, dass Vorsorgegelder sicher verwahrt und weiterhin gesetzeskonform angelegt werden.