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BVG-Anteil / obligatorisches Vorsorgevermögen
In der beruflichen Vorsorge (BVG) wird zwischen obligatorischem und überobligatorischem Vorsorgevermögen unterschieden. Der BVG-Anteil beziffert das obligatorische Vorsorgevermögen (obligatorische Beiträge gemäss Gesetz), welches bei einer Pensionskasse angespart wird.