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Altersgutschrift
Der Betrag, der jährlich dem Altersguthaben einer versicherten Person gutgeschrieben wird. Wird in Prozent des koordinierten Jahreslohnes festgesetzt und hängt vielfach vom Alter der versicherten Person ab. Die Altersgutschrift wird im Fachjargon oft auch als Sparbeitrag bezeichnet.
Gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sind die Altersgutschriften (Stand 2025) wie folgt festgesetzt:
Alter (in Jahren) |
Altersgutschriften (in Prozent des versicherten Lohnes) |
25-34 |
7% |
35-44 |
10% |
45-54 |
15% |
55-65 |
18% |