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Überobligatorisches Vorsorgevermögen / Überobligatorium
Das überobligatorische Vorsorgevermögen geht über die gesetzlichen, obligatorischen Mindestleistungen (BVG-Anteil) hinaus. Das Vorsorgevermögen bei einer Pensionskasse setzt sich aus dem BVG-Anteil und dem (eventuellen) überobligatorischen Vorsorgevermögen zusammen. Die Pensionskassen müssen keine gesetzliche Minimalverzinsung auf dem überobligatorischen Vorsorgevermögen gewähren.