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Anlagehorizont

Der Anlagehorizont ist von grosser Bedeutung bezüglich Wahl der Anlagestrategie, respektive der Aktienquote. Er definiert den Zeitraum, während dem ein Anleger bereit ist, sein Geld zu investieren. Je länger der Anlagehorizont, desto grössere Schwankungen kann der Anleger grundsätzlich tragen und desto grösser darf der Aktienanteil ausfallen.

In der Vorsorge reicht der Anlagehorizont in der Regel bis zur ordentlichen Pensionierung von 65 Jahren bei Männern, respektive 64 Jahren und drei Monaten bei Frauen. Es besteht die Möglichkeit, den Anlagehorizont selbst zu bestimmen – sprich zu verkürzen oder zu verlängern.

Aktuell ist es möglich, den Anlagehorizont bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters zu verlängern. In der Säule 3a muss dazu jedoch eine Erwerbstätigkeit vorliegen.