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Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge wird in der Schweiz „Pensionskasse“ genannt. In diesen Pensionskassen werden Mittel angespart, aus welchen Altersleistungen ausgerichtet werden, zusätzlich sichern Pensionskassen auch andere biometrische Risiken (Invalidität, Tod) ab. Der Arbeitgeber muss ab einem bestimmten Brutto-Jahreslohn, der sogenannten BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (Stand 2025), Arbeitnehmer in seiner Pensionskasse versichern.