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2. Säule
Die 2. Säule ist ein Teil des schweizerischen Altersvorsorgesystems und umfasst die berufliche Vorsorge (BVG). Arbeitnehmer werden ab einer gesetzlich festgelegten Eintrittsschwelle durch ihre Arbeitgeberin bei einer Pensionskasse versichert. Zusammen mit ihren Arbeitgebern zahlen sie monatliche Beiträge in die 2. Säule/Pensionskasse ein, um im Ruhestand eine Rente zu erhalten. Die 2. Säule soll die staatliche AHV (1. Säule) ergänzen und es ermöglich den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
In der 2. Säule wird zwischen der sogenannten Säule 2a (obligatorische berufliche Vorsorge) und Säule 2b (ausserobligatorische berufliche Vorsorge) unterschieden.